11. Februar 2015 | Blog | Joachim Eberhardt

Neue Lortzing-Porträts im Haus

Wir freuen uns über bemerkenswerte Neuzugänge für das Lortzing-Archiv. Das schönste ist sicher eine farbige Gouache mit dem Porträt des Künstlers. Sie ist mit Bleistift „Leipzig 1840“ datiert und stammt daher aus der Zeit, da Lortzing als Komponist mit „Zar und Zimmermann“ überregional bekannt geworden war. Das Bildnis entstand wohl als Vorlage für eine Porträtlithographie des Schweizer Malers und Lithographen Caspar Scheuchzer und ist damit ein Maß für die steigende Wertschätzung, die Lortzing erfuhr; immerhin versprach sich der Verleger Gewinn davon, sein Porträt vervielfältigen zu lassen, erwartete also eine gewisse Nachfrage. Die Porträtgouache gehört zu den wenigen farbigen Bildnissen Lortzings, die uns überliefert sind.

Scheuchzer, Caspar/ [Künstler] : Albert Lortzing geb. in Berlin d. 23. Octb. 1802 [Portrait (Halbfigur)]
[von Caspar Scheuchzer ?] Leipzig 1840
1 Gouachemalerei : farb. ; 24,5 x 19 cm
Mus-L 155-14
L 2015/3

Ebenfalls farbig ist das Porträtbildnis, das der Maler Wilhelm Souchon (1825-1876) im Auftrag der Leipziger Tunnelgesellschaft in den 1840er Jahren schuf. Auch dieses Bild diente als Vorlage für Reproduktionen – unter anderem zu der ebenfalls jüngst erworbenen kolorierten Heliogravure, die für die Portraitsammlung „Corpus Imaginum“ von Franz Hanfstaengl gefertigt wurde. Unser Exemplar ist ein Neuabzug von der Originalplatte.

Souchon, Wilhelm/ [Künstler] : Albert Lortzing W. Souchon pinx.
[18]65 ; No. 4197 [o.J.] 1 Heliogravure : farb. ; 23,3 x 18,9 cm, Blattformat 44,0 x 31,5 cm
Mus-L 155-10,9
L 2015/1

Die letzte Neuerwerbung ist ein um 1900 gefertigter Lichtdruck, Reproduktion eines Fotos, das Lortzing auf einem Stuhl sitzend mit Weinglas zeigt.

Albert Lortzing [Ganzportrait auf einem Stuhl sitzend mit Weinglas] Schlesische Lichtdruck- und graph. Kunstanstalt Breslau II (Tivoli), [um 1900] 1 Lichtdruck : s/w ; 58,5 x 42,3 cm Eigentum und Verlag der Deutschen Pensionskasse für Musiker in Berlin N.
Mus-L 155-37
L 2015/2


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