Entleihbare Medien können an der Ausleihe oder den Selbstverbuchern im Foyer und in der Musikbibliothek verbucht werden. Dort findet auch die Rückgabe statt.
Wie lange kann ich das Medium ausleihen?
- 4 Wochen für alle ausleihbaren Medien
- Fernleihe: Die Frist wird von der Bibliothek festgelegt, der das Buch gehört. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Kurzausleihe: Medien in der Freihand mit gelbem Etikett (z. B. Nachschlagewerke) können in Einzelfällen 2 Tage oder über das Wochenende ausgeliehen werden.
- Ältere und wertvolle Bestände können Sie im Lesesaal zur Einsicht bereitlegen lassen.
Kann ich Medien bestellen oder vormerken?
Bücher, die im Magazin stehen, können Sie über den Online-Katalog oder einen Leihschein bestellen. Sie werden am gewünschten Ausgabeort ‒ Ausleihe oder Lesesaal ‒ für Sie bereitgestellt.
Sie möchten ein Buch lesen, das gerade verliehen ist? Dann merken Sie es über den Online-Katalog vor. Sie werden benachrichtigt, sobald das Buch zurückgegeben ist. Dieser Service ist kostenlos, wenn wir Ihre Email-Adresse kennen, und kostet das Porto, falls wir Sie per Post benachrichtigen.
Kann ich die Leihfrist meiner ausgeliehenen Medien verlängern?
Leihfristen sind in der Regel bis zu 196 Tage verlängerbar, sofern niemand anders das Medium vorgemerkt hat. Verlängerungen können Sie selbstständig über den Online-Katalog in Ihrem Bibliothekskonto vornehmen oder Sie wenden sich an unsere Ausleihe.
Um in Ihr Konto zu kommen, gehen Sie in unserem Onlinekatalog rechts oben auf „Anmelden“. Sie werden nun auf die Seite unseres Identity-Management-Anbieters geleitet und müssen sich hier mit Kennung und PW authentifizieren:
In Ihrem Konto werden Ihnen die Ausleihfristen angezeigt. Sie können hier Ihre Medien in der Regel zwei Wochen vor Ablauf der Frist für 4 Wochen verlängern, sollten diese nicht vorgemerkt sein. Achtung: Sollten Sie die maximale Ausleihzeit (rund 6 Monate) erreicht haben, können Sie nur bis zu diesem Datum verlängern. Achten Sie auf die nach der Verlängerung angezeigten Ausleihfristen!
Wichtig: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Ausweises. Ist dieser abgelaufen, können Sie Ihre Medien nicht mehr selbst verlängern!
Ich habe die Leihfrist überschritten. Was nun?
Bitte veranlassen Sie rechtzeitig die Verlängerungen Ihrer Medien. Nach dem Überschreiten der Leihfrist werden vom ersten Tag an Säumnisgebühren fällig; es gibt keine Karenzzeit. Da E-Mails unter Umständen erst am nächsten Werktag bearbeitet werden, sollten Sie spätestens einen Werktag vor Ablauf der Frist schreiben. Oder besser: Rufen Sie uns an! Sie erhalten von uns in jedem Fall eine Bestätigung über die erfolgte Verlängerung.
Was es kostet, die Leihfrist zu überschreiten:
- bis zu 10 Tagen für jedes Medium 2 €
- bis zu 20 Tagen für jedes Medium 5 €
- bis zu 30 Tagen für jedes Medium 10 €
- über 30 Tage für jedes Medium 20 €
- bei der Kurzausleihe je Kalendertag und Medium 2 €
Wenn mal was verlorengeht …
… ist das kein Beinbruch. Allerdings sind Sie verantwortlich für das, was Sie ausleihen. Wird es beschädigt oder geht verloren, müssen Sie es ersetzen. Und weil der Vorgang Arbeit macht, z. B. weil wir Ersatz beschaffen und einarbeiten, müssen wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 25 € verlangen.
Bitte schauen Sie auf unsere Benutzungsordnung und unsere Gebührenordnung.