20. Dezember 2007 | Blog | Julia Hiller von Gaertringen

Einschränkungen bei der Fernleihe

Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 1. Januar 2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr. Da § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken zunächst auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grund wird es bis auf Weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.

Dazu wird ab dem 21.12.2007 16:00 Uhr im Rahmen des Bestellvorgangs innerhalb der DigiBib die Möglichkeit zur Wahl der elektronischen Lieferung unterdrückt. Ab dem 31.12.2007 23:59 Uhr wird dann die Möglichkeit zur Abholung elektronischer Dokumente eingestellt. Dann noch offene Lieferungen werden in Papierlieferungen umgewandelt. Ab dem 01.01.2008 ist eine Lieferung von Kopien an den Endkunden nur noch in Papierform möglich. Ihre bestellten Aufsatzkopien erhalten Sie dann als Ausdruck bei uns in der Lippischen Landesbibliothek.


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