Postkarte von Schloss Detmold, nach einem Stich von ca. 1830Postkarte von Schloss Detmold, nach einem Stich von ca. 1830
29. November 2020 | Blog | Christine Rühling

Briefe aus der Fürstin Feder (6): „…der Bund der vier Städte sei heilig…“. Der lippische Verfassungsstreit

Die lippische Politik stand in den Jahren 1816 bis 1819 ganz im Zeichen des Streits über die Einführung einer Verfassung. Im Wiener Kongress hatten die Vertreter der deutschen Staaten festgelegt, dass in den Bundesstaaten eine landständische Verfassung einzuführen sei. Fürstin Pauline zur Lippe (1769-1820) trieb dieses Unternehmen auch in ihrem Kleinstaat voran und geriet dabei mit den Vertretern des Adels und der Städte in einen – schon länger schwelenden – Konflikt. Diese fürchteten den Verlust ihrer althergebrachten Rechte und traten dem Bestreben der Fürstin entschieden entgegen. Einige Dokumente in Paulines Briefen an Friedrich Simon Leopold Petri (1774-1850) sind im Zusammenhang mit dieser Auseinandersetzung zu sehen.

Am 9. Juli 1819 etwa berichtete Petri der Fürstin über den Besuch des Assessors Piderit in Blomberg, wohin dieser sich aufgemacht habe, „um über die Lage der Städtischen Meutereien Erkundigungen einzuziehen.“ Weiter heißt es:

„Die Konferenz in Meinberg ist sehr heftig und reich an sophistischen Diatriben gewesen. Rat Antzen voran und nicht weniger Rat Ernst und Rat Heistermann haben alles erschöpft, um den Rat Piderit von dem guten Weg zurückzubringen. Man habe nicht bloß Euer Hochfürstlichen Durchlaucht, sondern auch dem Lande geschworen, wenn die Landständische Verfassungsurkunde anerkannt werden wollte!! Der Bund der vier Städte sei heilig und unverletzlich und Blomberg dürfe ihn nicht brechen pp.“

Die Widersacher im Verfassungsstreit hat Piderit im Blick, und auch im Vertrauen erhaltene Informationen werden verwendet. Er schreibt: „Es ist das engste Vertrauen mit welchem dieser Gegenstand zwischen dem Assessor und mir verhandelt ist, selbst der Vater [Petris] weiß nicht, dass ich das Detail der Meinbeger Konferenz erfahre und darf es nicht wissen, da seine Gewissenhaftigkeit es ihm schwer gemacht hat, nur dem Sohn eine Sache zu vertrauen, zu deren Geheimhaltung er sich den Kollegen verpflichtet glaubt.“ Erörtert wird nun, auf wen in der Folge einzuwirken ist, wobei die Gegenspieler ausgemacht sind: „Nur auf Rat Antzen direkt wirken zu wollen, halte ich für durchaus vergeblich.“

Pauline teilt diese Einschätzung in den Randbemerkungen und konnte sich eine Stichelei nicht verkneifen: „Von R[at]. A[ntze] erwarte ich alles. Die Herren E[rnst] und H[eistermann] haben meine Erwartungen übertroffen. An des ersteren Gewissen legte ich Montagmittag die Wünschelrute, indem ich ihn, der über die Wärme zu Meinberg am Sonntag klagte, erwiderte: „War Ihnen Montag dort nicht noch wärmer?“ Er veränderte Gesicht-Farbe und war sprachlos.“

Zum Dokument: Slg 74 Nr 1,59: →hier.

Die Briefe des Sommers 1819 im Nachlass Petri geben kein vollständiges Bild vom Streit um die landständische Verfassung, doch können einzelne Passagen ein Schlaglicht auf die Spannungen zwischen den Protagonisten und auf bekannte Zusammenhänge werfen.

Zum Prozess gegen die ritterschaftlichen Bevollmächtigten von Donop und von Borries, denen Pauline aufgrund ihres Einsatzes das Verfahren wegen Hochverrats machte, vgl. die Briefe:

Slg 74, Nr. 1,67: →hier.
Slg 74, Nr. 1,70: →hier.
Slg 74, Nr. 1,71: →hier.
Slg 74, Nr. 1,75: →hier.

Nach langen Auseinandersetzungen, auch vor der Bundesversammlung in Frankfurt, gelang es Pauline nicht, ihre Verfassung durchzusetzen. Eine solche erhielt Lippe erst im Jahr 1836.

Die von mir referierten Kontexte zum Verfassungsstreit stammen aus: Ralf-Maria Guntermann: Der Verfassungsentwurf der Fürstin Pauline. In: Frauenzimmer, Regentin Reformerin. Fürstin Pauline zur Lippe 1802-1820. Hg. von Jutta Prieur. Detmold 2003, S. 120-127 (Signatur: ZXUP 103).


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