23. November 2020 | Blog | Christine Rühling

Briefe aus der Fürstin Feder (5): Technische Neuerungen in Lippe

„Eure Hochfürstlichen Durchlaucht bitte ich um die gnädige Erlaubnis, über einen Gegenstand, den ich fortdauernd von großer Wichtigkeit für hiesiges Land halte, untertänigst vortragen zu dürfen.“

Mit dieser Eröffnung wendete sich Friedrich Simon Leopold Petri (1774-1850) am 25. Februar 1820 in einem ausführlichen Brief an Fürstin Pauline zur Lippe (1769-1820). Im Nachlass Petri ist der Brief einer der wenigen von Petri an die Fürstin, der erhalten ist, denn Pauline schickte ihn mit Kommentar am Rand an den Absender zurück, der ihn dann zu den Akten legte. Petris Brief soll an dieser Stelle näher betrachtet werden, da er einen Eindruck vermittelt, wie technische Neuerungen in Lippe eingeführt werden sollten. Genauer hier: die Christiansche Flachsbrechmaschine.

Zu den Kontexten: Pauline selbst hielt sich, davon zeugt ihre Bibliothek, u.a. durch aktuelle Veröffentlichungen und das Abonnement von Zeitschriften über die neuesten technischen Errungenschaften in der Landwirtschaft auf dem Laufenden. Ziel des Fortschritts war zuerst die Verbesserung des Ertrags und somit der Einnahmen im Staat. Schon in einem Brief vom 14. Februar 1819 (Slg 74 Nr. 1,45: →hier) hatte sich Petri für die Anweisung einer Flachsbrechmaschine für das Strafwerkhaus bedankt. Das Strafwerkhaus in Detmold war eine Art Erziehungsanstalt und existierte seit 1801. In diesem sollten neben Bettlern „Vaganten, Trunksüchtige, Querulanten, Spieler, Verschwender, Betrüger, ungeratene Familienmitglieder, Menschen mit unsittlichem Lebenswandel“ (Brachtendorf, S. 98) wegen geringfügiger Vergehen ihre Strafe verbüßen und zum Arbeiten bewegt werden. Vor allen Dingen wurden hier Wolle oder Flachs gesponnen. Die von Petri genannte Maschine sollte das ursprüngliche Verfahren der Fasergewinnung (Röste) ersetzen.

Bemerkenswert ist nun die Strategie, die Petri vorschlägt, um die lippischen Bauern vom Nutzen der Maschine zu überzeugen. Diese standen den Neuerungen offensichtlich skeptisch gegenüber. Petri selbst hatte sich zuvor durch die „Lektüre des Magazins für den deutschen Flachs- und Hanf-Bau“ nochmals von der Brauchbarkeit der neuen Technik überzeugt und hält nun das Lernen am Beispiel für angemessen. Im Strafwerkhaus solle eine Art Modellprojekt durchgeführt werden:

„Es scheint mir daher eine förmliche Einführung der Maschine in das Leben, wodurch der Nutzen praktisch bewährt und anschaulich dargestellt wird, notwendig und hierfür das Strafwerkhaus, dem Eure Hochfürstliche Durchlaucht die Maschine bereits gnädigst zusicherten, das wirksamste Medium.“

Werde das Verfahren erfolgreich durchgeführt, setzt Petri auf den Lerneffekt auch des zögerlichsten Untertanen:

„Entspricht der Erfolg meiner Erwartung, so würde derselbe durch die auf alle Teile des Landes sich erstreckenden Verbindungen des Strafwerkhauses gewiss bald die Aufmerksamkeit der Untertanen anregen und wenn dann zeitig vor der zweiten Flachsernte durch die Strafwerkhauskommission allgemein bekannt würde, dass in der Anstalt ungerösteter Flachs zum vollkommenen – durch die vorhandenen Proben zu belegenden – Gebrauch verarbeitet werde, so steht zu erwarten, dass schon im gegenwärtigen Jahre viele Landwirte sich zu Versuchen entschließen werden, wodurch sich dann, verbunden mit dem vom Strafwerkhause ausgehenden Unterricht, die zweckmäßige Einführung mehrerer Maschinen im nächsten Jahre hiernach das gänzliche Verbot alles Flachsrösten möglich machen würde.“

Für das Gelingen des Projekts bittet Petri um die nötigen Mittel. Pauline billigt in ihrer knappen Anweisung das Unternehmen, besonders da es der „Gemeinnützigkeit“ zugutekommt. Doch auch ihre Bemerkung lässt erkennen, dass die Einführung neuer technischer Verfahren in Lippe auf Widerstände stieß: „Das Missraten des Frühflachses, die üble Kritik einiger Schnellurteilender hat der Sache bisher geschadet.“

Der hier vorliegende „Briefwechsel“ zwischen Pauline und Petri macht deutlich, dass eine Veränderung althergebrachter Verfahren auch in einem absolutistischen Kleinstaat nicht per Dekret „von oben“ durchzusetzen war. Die Briefpartner setzen auf eine ausgeklügelte Werbekampagne, die die Beteiligten überzeugen soll. Erst an deren Ende stand das Verbot der bisher eingesetzten Arbeitsmethode.

Zum Brief: Slg 74 Nr. 1,82: →hier.

Wenn Sie sich für weitere Pauline-Briefe interessieren: →hier

Die Informationen zum Strafwerkhaus habe ich entnommen:

  • Ralf Brachtendorf: Das Strafwerkhaus. In: Frauenzimmer, Regentin Reformerin. Fürstin Pauline zur Lippe 1802-1820. Hg. von Jutta Prieur. Detmold 2003, S. 98-101 (Signatur: ZXUP 103).

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