Die Landesbibliothek

von Moritz Saemisch

Druckfassung in: Moritz Saemisch: Gutachten des Reichssparkommissars über die Landesverwaltung Lippes. Detmold: Meyer, 1930, S. 174-175.

Die Landesbibliothek, hervorgegangen aus der gräflichen Bibliothek, konnte 1914 auf 300 Jahre ihres Bestehens zurückblicken. Sie ist in einem ehemaligen Prinzessinnenpalais untergebracht, von dem sie, abgesehen von zwei für eine kleine Bildergalerie verwendeter Räume, zwei Stockwerke ausfüllt; das dritte Stockwerk wird von dem Vermessungsamte und dem Konsistorium eingenommen. Die Unterbringung ist wegen ihrer Entfernung vom Regierungsgebäude und wegen der Anordnung der Räume wenig günstig. insbesondere ist es nicht möglich, Archiv und Landesbibliothek räumlich zu vereinigen, um somit eine bessere Ausnutzung des Personals zu erreichen und sachliche Ersparnisse zu erzielen. Unter den gegebenen Verhältnissen wird man sich mit dem bisherigen zustande abfinden müssen, da ein Neubau nicht in Frage kommt.

Die Bibliothek umfasst etwa 100 000 Bände wissenschaftlichen Inhalts, die schöngeistige Literatur ist nur in geringem Umfang vertreten. Ihr ist ein Lesesaal angeschlossen, der an 5 Tage der Woche zur Benutzung freigegeben ist; die Ausleihe der Bücher erfolgt dreimal wöchentlich.

Der Landesbibliothek ist seit Mitte des Krieges die Wanderbibliothek angegliedert, die zur Zeit über etwa 15 000 Bände verfügt, die aber weniger wissenschaftlichen, sondern mehr unterhaltenden Inhaltes sind. Diese Bibliothek dient dazu, die Gemeinden mit Lektüre zu versorgen, und zwar bestehen ungefähr 50 Abnahmestellen, die in der Hauptsache von Lehrern verwaltet werden. Obwohl die Unterhaltung von Volksbibliotheken grundsätzlich eine Gemeindeangelegenheit ist, ist die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung unter den besonderen lippischen Verhältnissen anzuerkennen.

Die Leitung der Bibliothek ist, wie bereits erwähnt, dem Archivleiter übertragen worden. Außerdem sind in ihr folgende Beamte beschäftigt:

  • eine Bibliothekarin (Bes.-Gruppe 5) für die Landesbibliothek;
  • eine weitere Bibliothekarin (Bes.-Gruppe 6), deren Stelle seit 1929 als künftig wegfallend bezeichnet ist, für die Wanderbibliothek. Sie unterstützt außerdem die Bibliothekarin in der Landesbibliothek;
  • zwei Amtsobergehilfen (Bes.-Gruppe 10). Einem von ihnen ist das Magazin unterstellt; er hat außerdem kleinere Buchbindereiarbeiten zu leisten und Botengänge zu übernehmen. Der andere Amtsobergehilfe ist nur z.T. in der Bibliothek beschäftigt; ihm liegt die ganze Hausverwaltung ob, auch hat er die Besucher durch das im Nebengebäude gelegene Museum zu führen und sonstige Museumsarbeiten zu erledigen.

Als einzige Angestellte wird eine Bürogehilfin (Bes.-Gr. 9) beschäftigt, die bei der Ausleihe und in der Registratur mithilft. Die gesamten Personalausgaben betragen nach dem Staatshaushaltsplan für 1930 26 623 RM., wobei allerdings das Gehalt des auch für das Museum tätigen Amtsobergehilfen voll im Etat der Landesbibliothek erscheint.

Die Besetzung der Landesbibliothek mit Personal ist nicht sehr aufwendig, doch zwingt die Notlage des Landes, auch hier zu versuchen, Einsparungen vorzunehmen. Es müßte möglich sein, die bereits als künftig wegfallend bezeichnete Stelle der Bibliothekarin schon jetzt einzusparen. Die Wanderbibliothek hat die zur Erfüllung ihres Zweckes notwendige Bücherzahl erreicht, so daß die Arbeit ihres Ausbaus als beendet angesehen werden kann. Ergänzungen durch bedeutsame Neuerscheinungen und Ersatz auszuscheidender Bücher werden aber nur wenig Arbeit verursachen. Des weiteren könnte der Lesesaal an drei Tagen der Woche geschlossen werden, wodurch sehr viel Arbeitskraft gespart wird, da im Lesesaal ständige Aufsicht erforderlich ist. Die Besucherzahl betrug 1929/30 nur 2900 und ist in früheren Jahren stets noch unter dieser Zahl geblieben. Die Zahl der Ausleihebände belief sich in den letzten Jahren auf durchschnittlich 12 500 und hat nur im abgelaufenen Wirtschaftsjahre die Höchstzahl von 13 700 erreicht. Die Inanspruchnahme der Bibliothek ist also nicht groß. Schließlich könnte die Stelle eines Amtsobergehilfen – der jetzige Amtsobergehilfe ist erst 1927 in das Beamtenverhältnis überführt worden – wieder in eine Angestelltenstelle zurückgewandelt werden.

Hierdurch würden sich die Personalkosten von 26 873 RM. um 4 473 RM. auf 22 400 RM. verringern lassen, wozu noch die künftige Ersparnis beim Gehalt des Leiters in Höhe von 1 150 RM. hinzukommt, auf die im Gutachten über das Archiv aufmerksam gemacht ist.

Höhere und sofort wirksame Ersparnisse ließen sich bei den sächlichen Ausgaben erzielen. Die Gebühr für die Besucherkarte der Bibliothek und des Lesesaals beträgt jährlich nur 3 RM. Das ist ein sehr geringer Betrag, der sich sehr gut verdoppeln ließe, wodurch eine Mehreinnahme von 800 RM. zu erzielen wäre. Auch bei der Wanderbibliothek ist eine Mehreinnahme zu erzielen. Wenn der Staat den Gemeinden eine ihnen zukommende Aufgabe abnimmt, so ist es gerecht, daß sich die Gemeinden wenigstens mit einem nennenswerten Betrage an den Unkosten beteiligen. Zur Zeit werden nur 15 Pfg. für den Band jährlich verlangt, von denen die eine Hälfte von den Gemeinden, die andere von den Ämtern aufgebracht wird. Eine Verdoppelung des Vertrages würde eine Mehreinnahme von 500 RM. ergeben.

Für Bücher, Zeitschriften und Kunstsachen sind 8000 RM. im Haushaltsvoranschlage für 1930 ausgeworfen. Di Inanspruchnahme dieses Betrages, wie auch der übrigen Ausgaben bei der Landesbibliothek, war durch eine Verfügung des Landespräsidiums zunächt nur bis zu 60 v.H. gestattet worden, die Grenze ist danach auf 75 v.H. heraufgesetzt. Dieser Betrag muß ausreichen. Im Rechnungsjahre 1929/30 sind von dem fraglichen Etatposten verbraucht worden:

für Fortsetzungen von Büchern und ähnlichen (vertraglichen Abnahmeverpflichtung)1 660,10 RM.
für Zeitschriften1 614,15 RM.
für Zeitungen631,93 RM.
für Vereinsbeiträge113,50 RM.
4 019,68 RM.

Der Rest entfiel auf die freie Anschaffung von Büchern. Bei einer Beschränkung der Mittel auf 75% wären jedenfalls noch rund 2000 RM für solche Anschaffungen frei. Der Betrag lässt sich jedoch dadurch noch erhähen, daß, wenigstens für die Notjahre, der Leihverkehr weiter ausgedeht wird und der Bezug der Tageszeitungen ganz eingestellt wird, zumal da sie an Bedeutung verlieren, wenn der Lesesaal nur an drei Tagen der Woche geöffnet wird.

Durch die Verringerung der Anschaffungen werden auch die Kosten für Buchbinderarbeiten, die jetzt mit 2500 RM. angesetzt sind, zurückgehen, und zwar schätzungsweise um 500 RM.

Die Gesamtersparnis beträgt somit
1. Persönliche Ausgaben6 023 RM.
2. Erhöhung der Lesegebühren einschließlich der Wanderbibliothek1 300 RM.
3. Kürzung der Ausgaben für Beschaffung2 000 RM.
4. Kürzung der Ausgaben für Buchbinderarbeiten500 RM.
9 823 RM.

Bei der Besprechung des Archivs und der Bibliothek ist die Notwendigkeit einer leitenden Persönlichkeit unterstellt worden. Es fragt sich aber doch, ob nicht bei dem auch nach Durchführung der Ersparnisvorschläge immer noch hohen Zuschußbedarf von rund 42 800 RM. für die Dauer der Finanzkrise ein Verzicht auf einen gemeinsamen Direktor zu ertragen ist. Archiv und Bibliothek könnten versuchsweise von einem Referenten der Regierung, vielleicht unter weiterer Entlastung des beim Archiv beschäftigten Regierungsoberinspektors, mitverwaltet werden. Welcher Referent dafür in Betracht kommt, ist in erster Linie eine Personenfrage. Sind hinsichtlich der Vorbildung und des Interesses die Referenten gleich zu erachten, wäre dem Referenten der Abteilung des Innern wegen des Zusammenhanges der Sachgebiete der Vorzug zu geben. Sollte die Arbeitsbelastung des Referenten die Nebenbeschäftigung nicht zulassen, könnte immer noch eine Ersparnis dadurch erzielt werden, daß eine jüngere wissenschaftliche Hilfskraft im Angestelltenverhältnis mit der Verwaltung beauftragt wird.

Die Ersparnis bei Wegfall der Stelle des Leiters Gruppe 3a beträgt mehr rund 3700 RM.