Detmold
[von Otto Preuß]
Druckfassung in: Handbuch Deutscher Bibliotheken. Hg. von Julius Petzholdt. Halle: Schmidt, 1853, S. 84-85.
Oeffentliche Bibliothek hat ihren Grund in der bereits 1614 vom Grafen Simon VII. von Lippe gestifteten herrschaftlichen Bibliothek, die derselbe aus seines Vaters, des Grafen Simon VI., Handbibliothek und der Büchersammlung des Superintendenten Mag. J. v. Exter zu Detmold zusammengestellt hatte. Nachdem diese Bibliothek, die anfangs im Archive ihren Platz gefunden, später in dem damals zu einem Gymnasium eingerichteten vormaligen Augustiner-Nonnenkloster aufgestellt (wesshalb man sie auch als Schulbibliothek erwähnt findet), und in der Folge noch durch die im Fache der Theologie besonders reichhaltige, von dem gräflich Lippe’schen Rathe C. Pezel acquirirte Büchersammlung von dessen Vater, dem Wittenberger Professor Ch. Pezel († 1604) vergrössert worden war, hat sie der Fürst Leopold August Alexander von Lippe 1821-23 mit einer anderen auf dem Residenzschlosse noch befindlichen herrschaftlichen Bibliothek und mehreren kleineren Sammlungen vereinigt, neu geordnet und im Pavillon des Reithauses aufgestellt, wo sie seit 1824 als herrschaftliche öffentliche Bibliothek dem Publikum zur Benutzung offen steht. Ihr Bestand vor einigen Jahren betrug, ausser 100 und einigen Mss., etwa 21,500 Bände Druckschriften, unter denen sich eine bedeutende Reihe von Inkunabeln und seltenen DRucken aus der Reformationszeit befindet. Zur Anschaffung von Büchern und zur Bestreitung der Verwaltungskosten besteht eine Bibliothekskasse mit 1000 Thlr. jährlicher Dotation. Ausserdem ist die Hofbuchhandlung laut landesherrlichen Privilegiums von 1710 verpflichtet, von jedem Werke, welches sie verlegt, ein Exemplar gratis an die Bibliothek abzugeben. Zum Leihen von Büchern ist die Bibliothek regelmässig Mittwochs 2-4 geöffnet, wo dann auch gestattet wird, von den beiden Bibliothekskatalogen, einem allgemeinen alphabetischen und einem in 16 Abtheilungen classificirten systematischen, Einsicht zu nehmen. Die Obhut über die Bibliothek ist einem Bibliothekar (1846 Justizcanzlei-Assessor O. Preuss) unter Oberaufsicht der fürstlichen Regierung als Oberbehörde übertragen.