Aus den Vaterländischen Blättern: Über die öffentliche Bibliothek in Detmold

Die folgenden vier kurzen Artikel erschienen 1845 in den Vaterländischen Blättern; hier wiedergegeben in zeitlicher Reihenfolge.

[1.] Die öffentliche Bibliothek in Detmold betreffend (9.8.1845)

von N. N.

Druckfassung in: Vaterländische Blätter 3 (1845/46) 19 (9. August 1845), Sp. 301-302.
Online: https://digitale-sammlungen.llb-detmold.de/llb/periodical/pageview/1700316

Für die nicht in Detmold ansässigen Bewohner des Landes würde es bei der Benutzung der sonst mit der größten Liberalität geöffneten Bibliothek höchst erwünscht seyn, wenn der geschriebene Katalog derselben abgedruckt würde. Einsender weiß aus eigner Erfahrung, wie beschwerlich für Auswärtige bei dem Mangel eines gedruckten Katalogs der Gebrauch der öffentlichen Bibliothek ist. Eine systematische Benutzung, die im Grunde allein Werth haben kann, ist unmöglich; wogegen mit einem Kataloge Jeder sich leicht die Uebersicht über die vorhandenen Werke in den einzelnen Zweigen verschaffen und darnach eine ordentliche Wahl für den Gebrauch treffen kann. Wollte man einwenden, daß dann die öffentliche Bibliothek vielleicht zu sehr in Anspruch genommen würde, so ist einerseits dieser Einwand schon deshalb unpassend, weil ja nur der beabsichtigte Zweck erreicht würde, andrerseits können auch für die Bibliotheksverwaltung keine Unordnungen aus dem vermehrten Gebrauche erwachsen, so lange die Bestimmung bleibt, daß nur unter der Caution und durch die Vermittlung eines in Detmold Wohnenden der Gebrauch offen steht. Das einzige Hinderniß möchten vor der Hand nur noch die Kosten des Abdrucks seyn. Die Ausgabe ist aber nur eine einmalige, und ließe sich wahrscheinlich durch einen angemessenen Preis des Katalogs im Wege der Subscription decken, da ja gern der Einzelne 1 bis 2 Rthl. bezahlen wird, wenn er einen so gewissen Vortheil dadurch gewinnen wird. Würden dann die neu angeschafften Werke jährlich im Regierungsblatte zur Anzeige gebracht, so könnte Jeder mit leichter Mühe sich den Katalog vervollständigen. Wer bessere Vorschläge angeben kann, soll im Interesse einer nicht unwichtigen Sache um deren Mittheilung gebeten seyn.

[2.] Noch ein Wort über die öffentliche Bibliothek in Detmold

von N. N.

Druckfassung in: Vaterländische Blätter 3 (1845/46) Nr. 20 (16. August 1845), Sp. 315-318.
Online: https://digitale-sammlungen.llb-detmold.de/llb/periodical/pageview/1700324

Dem in der vorigen Nummer dieser Blätter ausgesprochenen Wunsche, daß der Katalog der öffentlichen Bibliothek gedruckt und zum Verkaufe ausgestellt werden möge, stimmen wahrscheinlich sehr viele von denen, welche die Bibliothek benutzen, oder doch benutzen mögten, bei. Ein geordneter Gebrauch der Bibliothek ist, wie schon dort bemerkt worden, nicht wohl möglich, ohne eine vollständige Uebersicht über den vorhandenen Büchervorrath. Eine solche gewöhrt aber der auf der Bibliothek befindliche geschriebene Katalog nicht. Abgesehn von der Schwierigkeit des Nachschlagens und der Orientirung in den vielen dicken Foliobänden, und von dem Umstande, daß diese immer nur in den Stunden, während welcher die Bibliothek geöffnet ist, zur Einsicht vorliegen, tritt den Auswärtigen noch besonders der zu der Reise nach Detmold erforderliche Zeit- und Kostenaufwand entgegen. Vorzüglich da, wo bei der Beschäftigung mit einem bestimmten wissenschaftlichen Gegenstande Werke aus verschiedenen Fächern combinirt werden müssen, und wo es darauf ankommt, die Bücher, welche aushelfen können, erst aufzusuchen, wird der Mangel eines gedruckten Katalogs öfters schon empfunden seyn.

Dieß ist es aber nicht allein, was den Druck des Katalogs wünschenswerth macht. Auch das Interesse der Bibliothek selbst kommt dabei in Betracht. Die Verwaltung der Bibliothek sieht es gern, wenn ihr Vorschläge zur Anschaffung von Büchern gemacht werden. Sie hat häufig ausdrücklich dazu aufgefordert. Wie lassen sich aber Vorschläge machen, wenn der Bestand an Büchern nicht bekannt ist, und die zur Beurtheilung etwaiger Lücken erforderliche Grundlage fehlt? Und doch können solche Vorschläge für die Fortbildung der Bibliothek von dem größesten Belange seyn, da sie ein sichres Mittel sind, einseitigen Richtungen in der Anschaffung von Büchern aus dem Wege zu gehen, und da sie die Verwaltung in den Stand setzen, das vorhandene Bedürfniß, dessen Befriedigung die Anstalt bezweckt, gehörig zu beurtheilen.

Irgend ein Hinderniß, welches dem Drucke des Katalogs entgegenstände, mag, außer der Sorge um die Kosten, nicht vorhanden seyn. Allerdings hat eine Anstalt, die auf jährliche 800 bis 1000 Rthl. fundirt ist, Ursache, sich vor bedeutenden außerordentlichen Ausgaben zu hüten. Indeß sind die Kosten, welche der Druck des Katalogs veranlassen würde, vielleicht nicht so bedeutend, als es auf den ersten Blick scheint.

Die Bibliothek mag gegenwärtig 25,000 bis 30,000 Bände zählen. Der in dem Kataloge aufzuführenden WErke sind aber bei Weitem weniger, da viele Werke aus mehreren Bänden bestehen. Wenn wir die Zahl dieser WErke auf 15,000 anschlagen, so nehmen wir geiß nicht zu wenig an. Es würden also 15,000 Titel abzudrucken seyn.

Die Leipziger Kataloge in großem Octav-Formate zeigen auf de rSeite im Durchschnitt 20 Werke an. Unser Katalog würde danach, bei 15,000 Werken, 750 Seiten oder 46 Bogen stark werden.

Gewiß wird sich eine Buchdruckerei finden, welche 46 Bogen für etwa 300 Rthl. druckt.

Diese 300 Rthl. würden also der Betrag der Kosten seyn. Dem Fonds der Bbiliothek würden indeß die 300 Rthl. durchaus nicht allein zur Last fallen. Stände nur einmal fest, daß der Katalog gedructk werden sollte, Falls sich Theilnahme für das Unternehmen fände und durch Subscription auf das Werk bethätigte, so würden wahrscheinlich Viele seyn, welche durch Aufwendungen von 1 Rthl. (oder dem für den Katalog sonst fest zu setzenden Preise) sich selbst den Besitz eines nützlichen Buches zu verschaffen, und damit zugleich eine Anstalt einiger Maßen zu unterstützen geneigt wären, die eine Zierde unsres Landes ist, und die allerdings das Recht hat, in dem Kreise der für die Pflege der Wissenschaften Betheiligten einige Pietät für sich in Anspruch zu nehmen.

Daß aber die Verwaltung ohne die Gewißheit größerer Theilnahme auf das Unternehmen eingehen sollte: dieß zu verlangen, würde unbillig seyn, eines Theils weil die Kosten, welche der Druck des Katalogs verursacht, und die Mittel, welche er dem Ankaufe neuer Bücher entzieht, doch immerhin verhältnißmäßig nicht unbedeutend sind, und andern Theils weil erst durch die Theilnahme daas Werk sich zu einem nützlichen und unternehmenswerten gestaltet. Sind keine Theilnehmer da, welche den Katalog benutzen mögen, so ist es besser, daß der Druck unterbleibt, und der zur Erweiterung der Bibliothek vorhandene Fonds keine Schmälerung druch ihn erleidet.

Hiernach dürfte der geeignete Weg zur Erreichung des Zieles darin bestehn, daß vorab eine Subscription auf den Katalog eröffnet würde. Eine oder zwei Stimmen wollen wenig bedeuten. Erklären sich aber hundert, und vielleicht noch mehr bereit, den Katalog, Falls er gedruckt wird, zu dem fest zu setzenden Preise anzukaufen: so mögen die Bedenken weg fallen, welche bisher die Verwaltung abgehalten haben, den Druck in’s Werk zu setzen. zur Sammlung von Subscriptionen ist aller Orten jeder legitimirt, der sich für die Sache betheiligen mag. Förderlich für das gute Werk würde es noch besonders seyn, wenn die Redaction dieser Blätter sich zur Annahme der gesammelten Subscriptionen, oder auch einzelner bereit erklären wollte [Anmerkung der Redaction: Geschieht gern], um sie, sobald sie die gehörige Zahl erreicht haben, an die Behörde mit dem entsprechenden Gesuche abzugeben.

Da wir uns hier damit beschäftigen, gute Wünsche für das Gedeihen der Bibliothek auszusprechen, so mag noch die Erwähnugn einer andern, damit in Verbindung stehenden Angelegenheit am Platze seyn. Nach der jetzigen Einrichtung erhalten Auswärtige die gewünschten Bücher von der Bibliothek nur dann verabfolgt, wenn ein Einwohner von Detmold als Selbstleiher „die Besorgung“ übernimmt. Die hierüber erlassene Bestimmung ist bisher immer so verstanden worden, als ob de rAuswärtige, welcher ein Buch zu erhalten wünscht, für die Besorgung desselben die Gefälligkeit eines guten Freundes in Detmold anzusprechen habe. Dieß hat mancherlei Unbequemes, und erschwert zuweilden den Verkehr mit der Bibliothek. Das Unbequeme und Erschwerende aber würde vermieden, und der Zweck vollständiger erreicht werden, wenn ein für alle Mal ein bestimmter Beamter, etwa der jedesmalige Bibliothek-Diener den Auftrag erhielte, für die Auswärtigen, welche sich an ihn wenden, gegen ein angemessenes, von der Behörde fest zu setzendes Honorar die Bücher zu besorgen, d.h. zu verpacken und abzusenden, und später wieder in Empfang zu nehmen. Wer dann verhindert wäre, oder Bedenken trüge, einen guten Freund um das Geschäft anzugehen, der könnte sich an jenen Beamten wenden. Die Vermittelung des Anleihens von Büchern für Auswärtige durch einen Einwohner Detmolds soll nicht etwa eine Bürgschaft für die richtige Zurücklieferung der Bücher seyn (Cautionen verlangt die Bibliothek überhaupt nicht, weder von Einwohnern Detmolds, noch von Auswärtigen); sondern sie hat nur den Zweck, für das Verpacken und Absenden der Bücher, und für das Zurückfordern im Falle verzögerter Rückgabe eine gehörige Ordnung fest zu stellen. Diese Ordnung würde aber durhc die Ueberweisung des Geschäfts an einen bestimmten Beamten noch vollständiger erreicht werden, als durch die jetzt bestehende Einrichtung.

Wenn gleich die öffentliche Bibliothek eine Anstalt des ganzen Landes, und nicht der Stadt Detmold ist, so liegt es doch in der Beschaffenheit der Verhältnisse, daß bei ihrer Benutzung die Auswärtigen weniger günstig gestellt sind, als die Einwohner von Detmold. Je weniger aber dieß im Allgemeinen sich ändern läßt, desto dankenswerther erscheint jede einzelne Einrichtung, durch welche die Ungunst der Verhältnisse einiger Maßen aufgehoben wird.

[3.] Bemerkungen zu den beiden Artikeln in Nr. 19 und 20 dieser Blätter die hiesige öffentliche Bibliothek betreffend

von Otto Preuß

Druckfassung in: Vaterländische Blätter 3 (1845/46) 23 (6. September 1845), Sp. 358-363.
Online: https://digitale-sammlungen.llb-detmold.de/llb/periodical/pageview/1700348

Ein in den obigen beiden Artikeln zur Discussion gebrachter, die hiesige öffentliche Bibliothek betreffender Gegenstand scheint um so mehr eine fernere kurze Besprechung zu verdienen, als die Ansicht der Verfasser jener Aufsätze über die Unentbehrlichkeit eines gedruckten Bibliotheks-Katalogs, wie Ref. schon oft zu erfahren Gelegenheit gehabt hat, von einem großen Theile des die gedachte Anstalt benutzenden, außerhalb der hies. Stadt wohnenden Publicums getheilt wird.

Allerdings möchte es jedem Gebildeten des Landes angenehm seyn, für einen billigen Preis sich den Besitz eines vollständigen gedruckten Katalogs der öffentl. Bibl. verschaffen zu können. Bei Aeußerung eines derartigen Wunsches pflegen aber die Schwierigkeiten übersehen zu werden, welche der Ausführung desselben im Wege stehn. Sollte ein gedruckter Katalog dem beabsichtigten Zwecke entsprechen, so würde derselbe in seiner Anordnung ein genaues wissenschaftliches System befolgen müssen. Auch dürften dem Kataloge die erforderlichen literarischen Notizen über anonyme und pseudonyme Schriftsteller u.s.w. so wenig fehlen, als di enothwenigen Verweisungen asu einem Fache der Literatur in das andere, deamit Jedem die Möglichkeit gegeben wird, ohne Durchlesung des ganzen Katalogs aufzufinden, welche Werke über einen bestimmten ihn gerade interessirenden Zweig der Wissenschaften vorhanden sind. Auch braucht wohl kaum bemerkt zu werden, daß in einem solchen systematischen Kataloge die einzelnen Bücherittel, wenn auch nicht immer in extenso, sdoch in vollständigerer Weise aufgenommen werden müßten, als dieß z.B. der Zweck von Auctions- und Leihbibliotheks-Katalogen erfordert. Hiernach aber dürfte der von dem Verf. des Artikels in Nr. 20 dieser Blätter gemachte ungefähre Anschlag über die Druckkosten sehr trügerisch seyn. Wenn der letzte Jahrgang der bis zum Jahre 1842 bei Brockhaus in Leipzig erschienenen „Allgemeinen Bibliographie“ – die oberflöchlich und ungenau entworfenen gewöhnlichen Leipziger Auctions-Kataloge können einem Anschlage unmöglich zum Grunde gelegt werden – mit der Aufzählung von etwa 7000 Büchertiteln einen sehr compreß gedruckten Octavband größten Formats von mehr als 600 Seiten füllt: so würde ein den obigen Requisiten entsprechender gedruckter Katalog der öffentl. Bibliothek, der fast 16000 Büchertitel aufzunehmen hätte, mindestens 3 bis 4 solcher Bände erheischen, und, wenn durch dessen Verkauf die Kosten auch nur einigermaßen gedeckt werden sollten, die Festsetzung eines Preises erfordern, der wahrscheinlich den Absatz auf wenige Exemplare beschränken würde. Die fernere Schwierigkeit, die die gedruckte Bekanntmachung der jährlich mehrere Hunderte von Bänden umfassenden neuen Zugänge haben würde, braucht dabei gar nicth einmal in Anschlag gebracht zu werden.

Unter diesen Umständen könnte sich der Abdruck des Katalogs der öffentlichen Bibliothek, der nach dem Obigen einen sehr bedeutenden, jedenfalls zum bei Weitem größeren Theile dem Institute selbst zur Last fallenden Kostenaufwand erfordern würde, nur dann rechtfertigen lassen, wenn dadurch wirklich einem wesentlichen Bedürfnisse abgeholfen würde. Dieß scheint aber in der That nicht der Fall zu seyn. Die öffentliche Bibliothek besitzt nämlich – was den Verf. beider Artikel nicht bekannt zu seyn scheint – außer ihrem größeren in 16 Abtheilungen zerfallenden vollständigen systematischen Kataloge bereits seit mehreren Jahren auch noch eine lediglich zum Gebrauche des Publicums bestimmte abgekürzte Abschrift desselben, die, eine schnellere Uebersicht gewährend, nicht nur Jedem, der es wünscht, an den Bibliothekstagen vorgelegt, sondern auch in den einzelnen Bänden für die Zeit von einem Mittwoch bis zum andern verliehen werden kann. Die Einsicht jener abgekürzten Katalogs-Abschrift während der Stunden, wo die Bibliothek geöffnet ist, steht natürlich auch dem Auswärtigen frei, der sich überdem, wenn ihm dieß nicht genügt, durch den Detmolder, dessen Vermittelung er ja ohnehin zum Zwecke der Bibliotheks-Benutzung bedarf, nach Belieben die erforderlichen Excerpte aus dem Kataloge verschaffen kann.

Damit scheint aber jedem Anspruche, der billiger Weise an eine öffentliche Büchersammlung gemacht werden kann, genügt zu seyn, und mag nur noch bemerkt werden, daß die hiesige Bibliothek den ihr so oft vorgeworfenen Mangel eines gedruckten Katalogs mit den öffentlichen Bibliotheken aller übrigen Orte, so weit dem Ref. bekannt ist, theilt, während wohl nur wenige derselben der Bequemlichkeit des sie benutzenden Publicums in so förderlicher Weise entgegengekommen sind, als es bei unserer Anstalt durch die Herstellung der abgekürzten Katalogs-Abschrift geschehen ist.

Wenn in dem zweiten der obenerwähnten Artikel aber außerdem noch darauf aufmerksam gemacht wird, daß bei dem gewünschten Drucke des Katalogs der öffentl. Bibl. auch deren eigenes Interesse in Betracht komme, indem dieselbe ohne solchen nicht erwarten könne, daß ihr in geeigneter Weise Vorschläge zur Anschaffung neuer Werke gemacht werden: so erscheint auch diese Befürchtung ungegründet. Diejenigen Behörden, von welchen reglementsmäßig alljährliche solche Vorschläge eingereicht werden, befinden sich sämmtlich in hiesiger Stadt, und werden denselben, wenn sie, wie meist der Fall ist, es verlangen, vor Einreichung ihrer Vorschläge die die abgekürzten Specialkataloge über die Fächer, auf welche sich jene erstrecken, mitgetheilt, damit sie nicht in den Fall kommen, Bücher zur neuen Anschaffung zu empfehlen, die bereits auf der Bibl. vorhanden sind.

Der Bibl. selbst würde also ein wesentlicher Nutzen aus dem Drucke ihres Katalogs nicht entspringen, und kann sie mit dem sehr zweckmäßig eingerichteten systemat. Kataloge, zu dem seit einiger Zeit noch ein vollständiger alphabetischer Katalog gekommen ist, vollkommen sich begnügen, ohne in dem Falle zu sein, zur Erreichung eines ferneren Bedürfnisses die Pietät des sie benutzenden wissenschaftlichen Publicums in Anspruch nehmen zu müssen.

Was schließlich einen anderen Punkt anlangt, der in dem zweiten der erwähnten Artikel nebenbei zur Sprache gebracht wird: so dürfe auch in dieser Beziehung der gemachte Vorschlag einer Abänderung der bisherigen Einrichtung rücksichtlich des Verleihens der Bücher an Auswärtige erheblichen Bedenken unterliegen. Die jetzige Einrichtung, nach welcher ein außerhalb Detmold’s Wohnender nur dadurch die Benutzung von Büchern der öffentl. Bibl. sich verschaffen kann, daß er einen Detmolder veranlaßt, als Selbstleiher für ihn aufzutreten, ist eine, wenn auch für den Auswärtigen oft mit Unbequemlichkeiten verknüpfte, doch zur Erhaltung der Ordnung nothwendige Maßregel. Wenn ein hiesiger Einwohner, der ein Buch entliehen hat, den für dessen Rücklieferung festgesetzten Termin – wie dieß nur zu oft geschieht – nicht einhält, so kann, sobald das Buch anderweit verlangt wird, durch den Pedellen an dessen Rückgabe für den nächsten Bibliothekstag mündlich erinnert und, wenn auch dann jene nicht erfolgt, das Buch von dem säumigen Leiher abgeholt werden. Sollte es dagegen den Auwswärtigen gestattet sein, für die Zukunft direct Bücher von der Bibl. abzufordern, so würde zwar wohl das Verpacken derselben durch den Bibliotheks-Diener gegen eine bestimmte Gebühr besorgt werden können, dagegen aber, da dieser doch unmöglich als Selbstleiher für alle Auswärtigen aufzutreten im Stande wäre, die Sorge für die zeitige Rücklieferung der Bücher der Bibliotheks-Verwaltung selbst anheimfallen. Damit aber wrüde diese, da die oben erwähnte ihr bei Detmoldern zu Gebote stehende Executionsmaßregel bei Auswärtigen wegfiele, im Falle verzögerter Rücksendung der Bücher, oder gar die Ablieferung derselben in versehrtem Zustande, in eine unangenehme und zeitraubende Correspondenz verflochten werden, die mit der Zeit und bei steigender Benutzung der Bibl. durch Nicht-Detmolder immer lästiger werden müßte und doch niemals die Erhaltung der Ordnung in solcher Weise sicher könnte, wie es bei der jetzigen Einrichtung möglich ist.

Es möchte also der bei der öffentl. Bibl. bisher befolgte Grundsatz, nur an Mitglieder des in Detmold wohnenden gebildeten Publicums Bücher auszuleihen, ohne großen Inconvenienzen nicht aufgegeben werden dürfen, im Uebrigen aber wohl anzunehmen sein, daß auch so der Auswärtige, dem es mit der Befriedigung seines literarischen Bedürfnisses wirklich Ernst ist, durch die für ihn der Natur der Sache nach damit verknüpfte größere Unbequemlichkeit nicht abgeschreckt werden wird, an den durch die öffentl. Bibl. gestifteten Vortheilen, soweit die Verhältnisse es ihm gestatten, sich zu betheiligen.

Detmold, den 28. August 1845. O. Preuß.

[4.] Ueber den Nutzen der öffentlichen Bibliothek in Detmold und eines gedruckten Verzeichnisses ihrer Bücher.

Von N. N.

Druckfassung in: Vaterländische Blätter 3 (1845/46) Nr. 28 (11. October 1845), Sp. 437-445.
Online: https://digitale-sammlungen.llb-detmold.de/llb/periodical/pageview/1711293

[Text noch nicht erfasst]