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Frühe Buchkultur ... Teil IV: Stücke 17-21

17.
Tycho Brahe: Astronomiae instauratae mechanica

Wandesbvrgi 1598. Mit handschriftl. Widmung des Verfassers an den Grafen Simon VI. zur Lippe.
Lipp. Landesbibl. Detmold, Nl 70.4

von Detlev Hellfaier, Detmold

Der in Knustrup auf der seinerzeit dänischen Halbinsel Schonen im Jahre 1546 geborene Tyge (lat.: Tycho) Brahe war der letzte und nach Hipparch größte der mit bloßem Auge beobachtenden Astronomen. Fasziniert von dem Erlebnis einer Sonnenfinsternis im Jahre 1560 und deren genauer Vorhersage widmete er sich in der Folgezeit der Astronomie und der Astrologie; die von ihm erkannten Fehler in den bis dahin verwendeten Alfonsinischen und sogar noch in den nach dem copernicanischen System aufgestellten Prutenischen Tafeln zur Berechnung der Planetenbewegung veranlaßten ihn früh, astronomische Instrumente zu erwerben, zu verbessern, später solche selbst zu entwickeln; auf diese Weise gelangte er zu bisher nicht erreichter Perfektion und Präzision bei der Aufstellung der erforderlichen Meßreihen, die spätere Erkenntnisse Keplers entscheidend vorbereiteten. Die Entdeckung eines neuen Sterns im Sternbild der Cassiopeia im Jahre 1572, die er in seinem Werk De Nova ... Stella beschrieb, machten ihn als Astronomen weltberühmt. Auf Empfehlung Wilhelms IV. von Hessen-Kassel ermöglichte ihm König Friedrich II. von Dänemark, sich auf der kleinen Insel Hveen im Sund zwischen Kopenhagen und Helsingör niederzulassen, wo alsbald zwei Observatorien - Uraniborg und Stjerneborg - in bisher einmaliger Pracht und beobachtungstechni scher Ausstattung entstanden. Hveen wurde zum geistigen Zentrum und zum Treffpunkt der Astronomen jener Zeit. Nach dem Tode seines Gönners Friedrichs II. 1588 kam es alsbald zu erheblichen Spannungen mit der Regentschaft, die den Astronomen im Jahre 1597 veranlaßten, Dänemark zu verlassen. Brahe ließ sich auf Einladung Heinrich Rantzaus zunächst für zwei Jahre in dessen Schloß Wandsbek bei Hamburg nieder, wo er seine Arbeiten ungestört fortsetzen und den Kontakt zu Gelehrten aufrechterhalten konnte; zu denen, die ihn in Wandsbek aufsuchten, zählte u.a. der ostfriesische Astronom David Fabricius, mit dem Brahe bis dahin nur korrespondiert hatte. Eigene und wohl von Rantzau unterstützte Bemühungen, eine neue Anstellung zu finden, hatten im Jahre 1599 den gewünschten Erfolg, als Kaiser Rudolf II. Brahe als seinen Hofastronomen nach Prag berief und ihm im Schloß Benatek (Benatky) ein neues Observatorium einrichten ließ. Mithilfe der von Hveen herbeigeschafften Instrumente setzte der Däne seine Forschungen fort und konnte dazu seinen früheren Schüler Longomontanus und vor allem Johannes Kepler als Assistenten gewinnen; der geäußerte Gedanke, auch Fabricius aus Osteel nach Prag zu holen, sollte sich allerdings nicht erfüllen. Brahe starb bereits im Jahre 1601 in Prag. Zusammenstellung und Druck des hier vorgestellten Werkes Astronomiae instauratae mechanica fallen in die Zeit des Exils in Wandsbek. Unter teilweiser Benutzung bereits vorliegender Holzschnitte von Instrumenten sowie bereits zu anderen Zwecken vorformulierter Beschreibungen wurde dieses umfassende Werk, das ein Großteil des Lebenswerkes plastisch dokumentiert, in Wandsbek von dem Hamburger Buchdrucker Philipp von Ohr auf der eigens von Brahe mitgeführten Druckerpresse unter der Aufsicht des Verfassers im Jahre 1598 gedruckt; ein Neudruck erfolgte nach Tychos Tod im Jahre 1602. Das Werk umfaßt Abbildungen und ausführliche Beschreibungen der siebzehn wichtigsten in Uraniborg und Stjerneborg benutzten Instrumente: Quadranten unterschiedlicher Größe und Ausstattung, Sextanten, der große Mauerquadrant (Quadrans mvralis sive Tichonicus) mit dem Konterfei des Meisters selbst, Azimutalquadrant und Armillarsphäre, Zodiakal- und Äquatorialarmillen, Torquetum, großer Himmelsglobus sowie zusätzlich der große Quadrant in Augsburg. Abschließend erfolgen Schilderungen, Ansichten und Pläne von Uraniborg und Stjerneborg sowie Berichte über Arbeitsmethoden und ähnliches mehr. Brahe schien wohl gezwungen, durch diese aufwendige Publikation auf sich und seine Forschungen aufmerksam zu machen, um damit gleichsam zu dokumentieren, welche Kapazitäten in diesen Instrumenten zur Zeit brach lagen. Es war damit zugleich eine Animation für mögliche Mäzene, die Wissenschaften im allgemeinen und ihn im besonderen zu fördern. Sorgfältig koloriert waren namentlich die Widmungsexemplare, die der Astronom an hochgestellten Persönlichkeiten versandte, von denen er sich Unterstützung erhoffte; darüber hin- aus waren diese Exemplare mit einem aufwendigen Einband versehen: in blaue Seide gebunden trägt der vordere Buchdeckel in Goldprägung das Brustporträt Brahes, der hintere Deckel sein Wappen. Das gilt auch für das vorliegende, dem Grafen Simon VI. zur Lippe dedizierte Exemplar. Brahe und der lippische Graf, der sich gleichfalls mit astronomischen Studien und Beobachtungen von seinem, wohl allein zu diesen Zwecken errichteten Schloßturm zu Brake aus befaßte, sind sich nie begegnet; Simon VI. erreichte Prag erst wenige Wochen nach Brahes Tod. Bibliograph. Nachweis: VD 16.

Literatur

T. BRAHE, Opera omnia, hg. von J. L. E. DREYER, Bde. 1-15, Kopenhagen 1913-1929; J. L. E. DREYER, Tycho Brahe, ein Bild wissenschaftlichen Lebens u. Arbeitens im 16. Jh., Karlsruhe 1894 (Nachdr. Walluf 1972), S. 274-278; J. A. GADE, The Life and Times of Tycho Brahe, Princeton 1947 (Nachdr. Westport/Conn. 1972; W. NORLIND, Tycho Brahe, Lund 1970; V. E. THOREN, New Light on Tycho's Instruments, in: Journal for the History of Astronomy 4, 1973, S. 25-45; Schloß Brake und die Weserrenaissance im Landkreis Lemgo, bearb. von O. GAUL (u.a.). (Ausstellungskatalog), Lemgo 1967, S. 51-52, Nr. 16; Prag um 1600, Kunst und Kultur am Hofe Rudolfs II. (Ausstellungskatalog Essen), Freren 1988, S. 542-543, Nr. 435; Christian IV and Europe. The 19th Council of Europe Exhibition Danmark 1988. (Ausstellungskatalog), Kopenhagen 1988, S. 397-399, Nr. 1352; D. HELLFAIER, Geistiges und kulturelles Leben am Hofe Simons VI. zur Lippe (Nachrichten aus der Lippischen Landesbibliothek Detmold, 15), 2. Aufl. Detmold 1989, S. 29-30; Renaissance im Weserraum, Bd. 1: Katalog, hg. von G. U. GROSSMANN (Schriften des Weserrenaissance-Museums Schloß Brake, 1), München 1989, S. 455-456, Nr. 757; V. E. THOREN, The Lord of Uraniborg, a biography of Tycho Brahe, Cambridge 1990; Tycho Brahe, Ausstellung Landskrona 1996, vgl. Hinweis in: Weltkunst 66, 1996, Nr. 10, S. 1161, der Ausstellungskatalog lag bei Abschluß des Manuskripts noch nicht vor.

18.
Johannes Althusius: Politica Methodicè digesta atque exemplis sacris & profanis illustrata

Editio tertia. Herbornae Nassoviorum 1614.
Landschaftsbibl. Aurich, x.2804 u. O.2418

von Walter Schulz, Emden

In Johannes Althusius, dem bedeutendsten politischen Philosophen Ostfrieslands, findet die Affinität des Calvinismus zur juristischen Denkform ihre politikwissenschaftliche Ausprägung. Als er 1604 seine Herborner Professur der Jurisprudenz und Philosophie mit dem Po- sten eines Syndikus der Stadt Emden eintauschte, stand Althusius auf dem Höhepunkt seiner akademischen Karriere. Ein Jahr zuvor, 1603, war sein Hauptwerk erschienen: die 'Politica Methodicè digesta'. Sie enthielt einen Entwurf menschlichen Zusammenlebens, der sich deutlich von der Souveränitätslehre Jean Bodins unterschied. Sah dieser im "princeps legibus solutus", im absolut herrschenden Fürsten, den Fluchtpunkt der politischen Ordnung, so war für Althusius das "Volk" der eigentliche Souverän. Was Althusius jedoch von modernen De- mokratievorstellungen unterscheidet, sind die korporative Struktur und die biblische Bestimmung seines "Volkes". Es differenziert sich in eine Stufenordnung von Gemeinschaften, die angesichts der Hilflosigkeit und Bedürftigkeit des Einzelnen notwendig und als Glieder eines Körpers gesehen sind. Ihr Gesetz finden sie im Dekalog. Die Vertreter dieser Gemeinschaften, mit einem aus der Geschichte Spartas entlehnten Begriff Calvins "Ephori" (= Aufseher) genannt, delegieren und überwachen die (notwendige) Herrschaft des Bürgermeisters, des Fürsten oder des Kaisers. Unter bestimmten Bedingungen und in einem streng geregelten Verfahren haben die Ephoren (und nicht etwa das "Volk") als letztes Mittel ein Widerstandsrecht gegen den Herrscher. Mit diesem Widerstandsrecht steht Althusius in der Tradition der französischen Monarchomachen, mit denen er aber nicht gleichzustellen ist. Althusius wird heute vielfach als Vorläufer einer demokratischen Moderne gefeiert. Dies ist unzulässig, weil ahistorisch. Althusius war durch seinen ausgeprägt theologischen Bezug in der Epoche der Enttheologisierung der Welt höchst "unmodern". Wo andere Juristen sich bewußt von der Theologie absetzten, wendet Althusius sich ihr dezidiert zu: In der Politica gibt es mehrere Tausend Bibelzitate! Aber in einer Zeit, in der die Säkularisierung auf der historischen Tagesordnung stand, konnte eine so offenbarungsgläubige, theologisch begriffene Politik keine Chance mehr haben. Dazu stand Althusius mit seiner Theorie der genossen- schaftlichen Assoziation quer zur zentralistischen Entwicklung des neuzeitlichen Staates. Wenn Pufendorf später das Deutsche Reich wegen seiner ständisch-korporativen Strukturen als "Monstrosität" bezeichnen sollte, so gilt dieses Urteil in gewisser Weise auch für die Politica des Althusius, die als ein theoretischer Ausdruck dieser Monstrosität gesehen werden kann. Konsequenterweise geriet Althusius bald in Vergessenheit. Zum Vergessen trug auch die scharfe Kritik Hermann Conrings bei, der aus absolutistisch-lutherischer Perspektive Althusius zum Haupt der Monarchomachen erklärte und ihn damit stigmatisierte. Wie wirksam dieses Verdikt gerade in dem konfessionell und herrschaftspolitisch gespaltenen Ostfriesland wirkte, sieht man beispielsweise bei dem ostfriesischen Historiker Enno Rudolph Brenneysen, für den Althusius der Hauptvertreter der Monarchomachen ist. Und in einem unserer beiden Exemplare der Politica (O.2418) fehlt zwar das Titelblatt, dafür ist auf der Innenseite des Umschlags von alter Hand der eine verbreitete Meinung spiegelnde Vermerk angebracht: Joh. Althusius erat Syndicus Emdanus, et caput Monarchomachorum. Die Politica erschien zu Lebzeiten des Althusius in drei, jedesmal erweiterten Fassungen und sechs Ausgaben. 1654 erschien nocheinmal eine Ausgabe, aber dann war ihre Zeit vorbei. Erst nach der Wiederentdeckung des Althusius wurde auch die Politica 1932 wieder aufge- legt. Vorliegende 'Editio tertia' von 1614 ist die Ausgabe letzter Hand, in der sich die biblischen Bezüge stark vermehrt haben - auch mit ihren verschiedenen Ausgaben geht also die 'Politica' einen dem Prozeß der Säkularisierung entgegengesetzten Weg! - , und wo sich auch erstmals das Kapitel 38 über das Widerstandsrecht findet. An dieser Ausgabe orientieren sich in der Regel die späteren, bis hin zu der jüngsten von 1981, die ein Neudruck des Textes der 'Editio tertia' ist. Bibliograph. Nachweis: D. WYDUCKEL, Althusius-Bibliographie, hg. von H. U. SCUPIN/U. SCHEUNER, 2 Bde., Berlin 1973, Nr. 14.

Literatur

H. ANTHOLZ, Die politische Wirksamkeit des Johannes Althusius in Emden (Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands, 32), Aurich 1955; P. J. WINTERS, Die 'Politik' des Johannes Althusius und ihre zeitgenössischen Quellen, Freiburg 1963; C. J. FRIEDRICH, Johannes Althusius und sein Werk im Rahmen der Entwicklung der Theorie von der Politik, Berlin 1975; Politische Theorie des Johannes Althusius, hg. von K.-W. DAHM (u.a.) (Rechtstheorie, Beiheft 7), Berlin 1988; H. JANSSEN, Die Bibel als Grundlage der politischen Theorie des Johannes Althusius, Diss. theol. Münster 1990 (Maschr.); Th. O. HÜGLIN, Sozietaler Föderalismus. Die politische Theorie des Johannes Althusius, Berlin 1991; G. MENK, Art. "Althusius", in: Biographisches Lexikon für Ostfriesland, hg. von M. TIELKE, Aurich 1993, S. 17-22.

19.
Dominicus de Hottinga: Polygraphie ov Methode vniverselle de l'escritvre cachée

avec les tables & figures concernants l'effet & l'intelligence d'icelle: Le tot compris en cinq livres: dediée au tresillustre, tresgenereux Seigneur & Prince, Ennon, Comte de la Frise Orientale. Groningen: Sas 1620.
Landschaftsbibl. Aurich, Q.359

von Walter Schulz, Emden

Die Gepflogenheit, seinen Schriften einen Widmungsbrief voranzustellen, durchaus in Erwartung eines dafür zurückfließenden materiellen Gunsterweises, ist auch in Ostfriesland reich- lich belegbar. Eine nicht unwillkommene, nach außen gewendete Imagepflege war diesen Dedikationen ja auch nicht abzusprechen. Um so gereizter muß gerade der Emder Magistrat im Frühjahr 1620 reagiert haben, als er ein vom städtisch bestallten Buchdrucker Helwich Kallenbach gemachtes Buch in die Hände bekam: die französisch geschriebene, mit vielen Holzschnitten und drehbaren Scheiben aufwendig gestaltete und mit gut 380 Seiten auch recht umfangreiche Polygraphie et universelle escriture cabalistique. Als Autor präsentiert sich auf dem Titelblatt ein gewisser Dominique de Hottinga, ein friesischer Jurist, wenn auch nicht beider Rechte und ohne den sonst üblichen Titel. Schon das Titelblatt gibt ostentativ zu erkennen, wem der Autor sein Werk devot zu Füßen legt: Dedie A tres Illustre Genereux Heroique & vertueuz Ennone, Comte & Seigneur de la Frise Oriental. Dem städtischen Magi- strat müssen allein schon bei der Lektüre der Dedikation die Ohren geklingelt haben. Nach der Spaltung der ostfriesischen Stände im Herbst 1618 war die Auseinandersetzung mit dem Grafenhaus, just mit dem hier gepriesenen Enno III., wieder einmal eskaliert, die innenpolitische Lage auf das schärfste gespannt; "die Situation war reif für den Bürgerkrieg" (Heinrich Schmidt). In dieses Szenarium hinein tritt nun besagter Hottinga und meint, sich dem Grafen mit einem umfangreichen Werk über Kryptographie, über das Erstellen und Dechiffrieren von Geheimschriften empfehlen zu sollen, um Korrespondenz und Unterlagen verschlüsselt und für den Gegner unlesbar abzufassen. Enno mag den 1609 erfolgten frechen Archivaliendiebstahls durch die Emder in unguter Erinnerung gehabt und nunmehr für Geheimschriften durchaus Bedarf gesehen haben. Dieses Buch zu dieser Zeit in Emden gedruckt, gewidmet dem Grafen Enno - das war ein Affront oder roch gar nach bestellter Provokation! Die Emder Erstausgabe, deren Vorrede vom 12. April 1620 datiert, ist in Ostfriesland überhaupt nicht erhalten, geschweige denn bislang auch nur bekannt gewesen. In Paris und New York ist je ein Exemplar erhalten. Der Emder Magistrat muß sofort interveniert haben, auch wenn städtische Akten bislang keinen Beleg hergeben. Denn nur einige Monate später erscheint das Buch als Groninger Druck mit einer leicht abgeänderten Vorrede vom 10. August 1620, wie es hier als Exemplar der Landschaftsbibliothek vorliegt. Bei dem Buch wurde nur die erste Quartlage ausgetauscht, um den Band nunmehr als Groninger Publikation erscheinen zu lassen. Ansonsten handelt es sich ohne Zweifel um den Emder Druck von Kallenbach, der offensichtlich gleich nach Erschei- nen vom Markt genommen worden war. Diese Emder Polygraphie vom Frühjahr 1620 war indes nicht allein eine grobe politische Instinktlosigkeit. Das ganze Buch selber war ein ausgemachter Schwindel, ein plumpes und freches Plagiat, das seinesgleichen sucht. Es handelt es sich in Wirklichkeit um die Polygraphiae libri sex des berühmten Würzburger Abtes Johannes Trithemius (1462 - 1516), die postum 1518 zuerst in Basel erschienen war, und von der Gabriel de Collange 1561 seine französische Übersetzung in Paris bei Jaques Kerver her- ausgegeben hatte, erweitert um die Chiffrierscheiben des Mathematikers Vigenere. Allein diese französische Ausgabe von Collange hat Hottinga als sein Werk in Emden vorgestellt. Hottinga hat offenbar einige Bände für Enno selber in schwarzes Leder einbinden lassen, mit dem Ostfrieslandwappen als vergoldeten Supralibros und Fileten auf beidenSeiten, denn ein derartiger Einband ist sonst für die Cirksena-Bibliothek nicht nachweisbar. Im Unterschied zum Emder Erstdruck ist die Groninger Ausgabe heute noch zweifach in Ostfriesland erhalten, neben Aurich auch in der Emder Johannes a Lasco Bibliothek, was ein bezeichnendes Licht auf die hier gänzlich verschwundene Emder Originalausgabe wirft. Hottinga hat noch weitere Ausgaben mit diversen Dedikationen folgen lassen. Nur einmal ist belegt, daß er auch tatsächlich in den Genuß einer Zuwendung gekommen ist. Am 29. Juli 1621 zahlen ihm die niederländischen Generalstaaten magere 30 Gulden voor het aanbieden van Polygraphie. Anlaß mag die Ausgabe gewesen sein, die Hottinga ebenfalls 1621 eben- falls bei Sas in Groningen mit einer Dedikation an Mauritz von Oranien, dem Stadthalter von Groningen und Drente hat erscheinen lassen (Ex.: KB, Den Haag), wenn nicht noch eine weitere den Generalstaaten gewidmete Ausgabe gemeint sein sollte. Eine weitere Groninger Ausgabe 1621 widmete Hottinga Christian IV. von Dänemark (Ex.: The Houton Library, Harvard). Ebenfalls 1621 erschien im ostfriesischen Norden bei Pieter Arentsz ein Druck zu- gleich Mautiz von Oranien und Anton Günther von Oldenburg gewidmet (Ex.: HAB, Wolfenbüttel). Immer handelt es sich um den Emder Buchblock von Kallenbach, dem alleine jeweils eine neue Lage vorgeheftet wurde. 1625 endlich erschien unter der Autorschaft des Trithemius und mit der Angabe des wirklichen Übersetzers, nämlich Gabriel de Collange, die letzte Ausgabe des Plagiats mit der ursprünglichen Widmung von 1561 an den französischen König. Selbst Jaques Kerver in Paris wird als Druckadresse übernommen, wozu natürlich die Jahresangabe 1625 nicht mehr paßt. Nach der ersten Lage folgt wieder der Emder Druck von 1620, der nunmehr in mindestens 6 verschiedenen Gewändern uns erhalten geblieben ist. Es war ein Schwindel der nicht gutgehen konnte, denn es war - ein falsches Buch zur falschen Zeit.
Bibliograph. Nachweis: BLC; NUC; BN-Cat.

Literatur

E. G. VOGEL, Ein merkwürdiges Dop- pel-Plagiat, in: Serapeum 17, 1858, S. 343-347; D. KAHN, The Codebreakers. The story of Secret Writing, New York 1967.

20.
Hugo Grotius: Mare libervm sive de ivre quod batavis competit ad indicana commercia dissertatio

Lugduni Batavorum: Elzevir 1609.
LandschaftsB Aurich, O.1325

Erläuterung: Siehe 21.

21.
John Selden: Mare clausum seu de dominio maris libri duo

Londini: R. Meighen 1635.
Landschaftsbibl. Aurich, F.529

von Martin Tielke, Aurich

"Neuzeit" bedeutet nicht nur die Erkenntnis, daß die Erde eine sich um die Sonne drehende winzige Kugel in einem unendlichen Universum ist, sie rückte auch die Erde als ganze in den Blick und brachte die Tatsache ins Bewußtsein, daß ihre Oberfläche ganz überwiegend, näm- lich zu drei Vierteln, aus Wasser besteht. Galt bis dahin das Mittelmeer als das Meer schlechthin, so wurde es durch die Entdeckung der Weltozeane jetzt zu einem kleinen Bin- nenmeer degradiert. Diese "planetarische Raumrevolution" (C. Schmitt) hatte Folgen für Politik und Recht. Der Kampf um die Neuordnung der neu entdeckten Erde mußte auch mit neuen Mitteln geführt werden. Konnten die hochmittelalterlichen Kaiser ihre imperiale Macht noch symbolisieren durch beständiges Reisen über Land, durch das Abschreiten des Territoriums sozusagen, so muß die neuzeitliche Weltmacht die Meere befahren und ihre Herrschaft auf dem Wasser errichten. Nur durch Präsenz auf diesen drei Vierteln des Erdballs ließ sich jetzt Weltherrschaft noch behaupten. Die koloniale Eroberung des Globus machte zunächst Spanien und Portugal, dann die Niederlande und schließlich England zur herrschenden Weltmacht. Und in jedem Fall war der Schlüssel für ihre jeweilige Hegemonialstellung die Be- herrschung der Meere. Doch mit welchem Rechtstitel bewegt man sich auf den Weltmeeren? Wie begegnen sich die Nationen auf hoher See? Die bloße Ausweitung des Staatsterritoriums auf das Wasser ist offensichtlich unmöglich, denn Wasser ist ein anderes Element als Erde, und feste Grenzen las- sen sich hier naturgemäß nicht ziehen. Der Geschlossenheit des Landes steht die Offenheit des Meeres gegenüber, und der Begriff "Hohe See" zeigt schon an, daß es hier um eine Souveränität sui generis geht, wo der Landesherr als Hoheitsträger nichts mehr zu sagen hat, und wo er auch mit seinen Truppen gar nicht hinreicht. Auf dem fluktuierenden Wasser gelten andere Gesetze als auf dem festen Land. Sie waren allererst zu definieren. Diese Erkenntnis setzt sich mühsam in einem "hundertjährigen Bücherkrieg" durch, in dem eine terrane, vom Land ausgehende Betrachtungsweise nach und nach verdrängt wird durch eine maritime, die einen eigenen Rechtscharakter des Meeres behauptet und die dem modernen Territorialstaat seine Grenzen aufzeigt: Das Meer ist prinzipiell staatsfrei. Eine Etappe in diesem langen Bücherkrieg um die globale Raumordnung ist durch die kleine Schrift von Hugo Grotius mar- kiert. Auch wenn sie nicht zum Gehaltvollsten gehört, was in dieser Diskussion gesagt wurde, und auch wenn sie nicht besonders originell ist - der Gedanke des freien Seehandels wird schon von dem spanischen Dominikaner Francisco des Vitoria vertreten - so wirkte sie doch schon allein durch ihren Titel wie ein Signal. Anlaß war eine Kaperung auf hoher See. Grotius sollte im Auftrag der niederländischen Ostindische Kompanie mit einem Gutachten die Erbeutung eines portugiesischen Schiffes am 25. Februar 1603 in der Straße von Malakka durch Admiral Jacob van Heemskerck rechtfertigen, was durch die ungeheure Beute - ihre Versteigerung bescherte der Ostindischen Kompanie einen Gewinn von 13 Tonnen Gold und den Aktionären eine Dividende von 200 Prozent! - ein weltweites Aufsehen erregt hatte. Daraus entstand die erste juristische Arbeit des Grotius über das Prisenrecht (De jure praedae), die die Grundlage seines später berümtesten Werkes (De jure belli ac pacis) wurde, aber unveröffentlicht blieb; De jure praedae erschien erst 1868. Lediglich das 12. Kapitel daraus, nämlich das über die Freiheit der Meere (Mare li- berum), hat Grotius in Druck gegeben. Er wußte schon, warum er es anonym tat. Das schmale Büchlein erschien ohne seinen Namen erstmals 1609, und seine Wirkung steht in umgekehrtem Verhältnis zu seinem unscheinbaren Äußeren. Seine zentrale Aussage lautet, daß das Meer eine allen gemeinsame Sache und von allen Schiffen frei befahrbar sei. Jedem Volk sei es erlaubt, jedes andere aufzusuchen, um mit ihm Handel zu treiben (und natürlich auch Krieg zu führen). Das Meer ist prinzipiell staatsfrei und nicht okkupierbar. Damit verstieß Grotius gegen bisheriges Recht, wie es Papst Alexander VI. zu Beginn der kolonialen Epoche in einer Bulle festgelegt hatte, und das in Analogie zum festen Land und ohne kategorialen Unterschied die Weltmeere in staatliche Herrschaftszonen aufgeteilt hatte. Aber die neuen Seemächte England und Holland waren protestantisch und ließen sich in die alte katholische Rechtstheologie nicht mehr einbinden. Schon am 30. Januar 1610 wurde daher das Buch von Grotius auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt. Doch haben seit Adam und Eva Verbote ihren ganz besonderen Charme, und die Diskussion wurde dadurch eher noch angefacht. Seit 1618 gab Grotius das Buch unter seinem Namen heraus, das auch in die wichtigsten europäischen Sprachen übersetzt wurde: 1614 erschien eine erste niederländische Ausgabe, die erste französische 1703, die erste englische 1916, die erste deutsche 1919, die erste italienische 1931. Die eigentliche Stoßrichtung von Grotius ging nicht gegen Spanien und Portugal, deren Schicksal als Seemächte seit dem Untergang ihrer Armada 1588 längst besiegelt war, sie ging gegen den protestantischen Konkurrenten England. Und so ist es nicht verwunderlich, daß von den Antworten auf Grotius die wichtigste nicht von spanisch-portugiesischer Seite kam - obgleich auch von daher wohlbegründete Gegenschriften veröffentlicht wurden - , sondern von dem englischen Juristen John Selden, dessen Buch dem des Grotius in der Wirkung nicht nachstand. Erstaunlich ist allerdings, daß ausgerechnet von dem Land, dem die Zukunft als maritime Weltmacht gehören sollte, und von dem man meinen möchte, daß die Argumente von Grotius im Prinzip auch seiner Interessenlage entsprochen hätten, zunächst noch ganz traditionell und "unmaritim" argumentiert wurde. Selden, der durchaus für die Regierung seines Landes spricht, nimmt schon im Titel seines bereits 1617 geschriebenen, aber mit Rücksicht auf den dänischen König erst 1635 veröffentlichten Buches unmißverständlich die entgegengesetzte Position zu Grotius ein: Mare clausum. Wie Grotius war auch Selden ein universal gebildeter Mann, nicht nur Jurist, sondern auch Altertumsforscher und Orientalist, und sein Buch überragt das des Grotius bei weitem an Ge- lehrsamkeit und systematischer Durchdringung. Trotzdem ist Selden nicht auf der Höhe von Grotius, da er nur die England benachbarten Meere, die - allerdings sehr weit ausgedehnten - "narrow seas", im Blick hat und sein Land noch nicht als Metropole eines auf See begründeten Weltreichs sieht. Spätere Rechtshistoriker meinten, daß Grotius eine hervorragende Sache schlecht, Selden eine schlechte Sache hervorragend vertreten habe. Daß jedoch aller gelehrter Aufwand und Scharfsinn den - langsamen! - Siegeszug von Grotius nicht hindern konnten, ist ein schönes Beispiel für die Macht des Faktischen über die Rechtstheorie, in der sich letztlich immer die Anschauungen durchsetzen, die vom Strom mächtiger Interessen getragen sind und die mit dem Wind und nicht gegen ihn zu segeln verstehen.

Reprint: Beide Titel in einem Band (von Grotius aber die Ausgabe Leiden 1618) mit ausführlicher Einleitung von F. KRÜGER-SPRENGEL, in: Bibliotheca rerum militarium 42, Osnabrück 1978.

Bibliograph. Nachweis: BLC; Jacob TER MEULEN/P. J. J. DIERMANSE, Bibliographie des écrits imprimés de Hugo Grotius, La Haye 1950 (Reprint Zutphen 1995), Nr. 541.

Literatur

S. GURGEL do AMARAL, Le "Mare liberum" et ses adversaires, in: Hugo Grotius. Opinions sur sa vie et ses oeuvres, recueillies à l'occasion du tricentenaire du "De iure belli ac pacis" 1625-1925, hg. von A. LYSEN, Leiden 1925, S. 65-77; C. van VOLLEN- HOVEN, The growth of Grotius' De iure belli ac pacis as it appears from contemporary cor- respondence, in: Bibliotheca Visseriana dissertationum ius internationale illustrantium, Tomus 8, Nr. XXI, Leiden 1929; H. KLEE, Hugo Grotius und Johannes Selden. Von den geistigen Ursprüngen des Kampfes um die Meeresfreiheit, Bern 1946; C. SCHMITT, Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum, 3. Aufl., Berlin 1988, S. 143- 156; DERS., Land und Meer. Eine weltgeschichtliche Betrachtung, 3. Aufl., Stuttgart 1993; DERS., Staatliche Souveränität und freies Meer, in: DERS., Staat, Großraum, Nomos. Arbei- ten aus den Jahren 1916-1969, hg. von G. MASCHKE, Berlin 1995, S. 401-430.